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Alexander Führlinger Elektro-Heizung-Sanitär

Neue Dienstleistung in Gramastetten
Ausstellung von Energieausweisen


Der Energieausweis, der Typenschein für Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung
Haus- und Wohnungsbesitzer sind verpflichtet bei Vermietung neuen Mietern und beim Verkauf neuen Eigentümern ab Jänner 2009 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorzulegen.
Dies gilt auch für Bauherren die Ihr Eigenheim sanieren und eine Landes- bzw. Bundesförderung in Anspruch nehmen möchten. Hier muss ebenfalls ein Energieausweis vorgelegt werden. Die Kosten für den Energieausweis können in den Gesamtausgaben für die Sanierung geltend gemacht und mit den Förderanträgen eingereicht werden.


Für Neubauten gilt die Vorlagepflicht für den Energieausweis bereits seit Jänner 2008.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Als befugter Unternehmer erstelle ich gerne Ihren Energieausweis

Nicht nur Energieausweise – In allen Belangen der Haus- und Gebäudetechnik, ob Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallationen und Blitzschutz, können Sie meine Dienste in Anspruch nehmen.
Spezialisiert habe ich mich auf die Wartung von Heizungsanlagen sowie die Sanierung von kompletten Heizanlagen unter Einbindung von alternativen Energien wie Solar oder Wärmepumpenanlagen.
Als Überprüfungsorgan für Feuerungsanlagen darf ich auch die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen vornehmen.
Besuchen Sie auch meine Homepage, www.fuehrlinger-alex.gebäudeprofi.at
hier finden Sie weitere Informationen. Ich freue mich schon auf Ihren Anruf.